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ASVÖ Kärnten
Schleppe-Platz 5/2/3
9020 Klagenfurt a. WS.
Tel.:+43(0)463 / 51 41 46
Fax:+43(0)463 / 51 41 465
Mob.:+43(0)676 / 7554306
office.kaernten@asvoe.at |
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Voraussetzung für einen Beitritt zum ASVÖ Kärnten:
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- Vereinsbehördliche Meldung
- Gemeinnützigkeit
- Vorwiegend sportliche Betätigung lt. Statuten
- Der Verein muss bei seinen Aktivitäten überparteilich agieren – parteipolitische Betätigung der Mitgliedsvereine des ASVÖ ist verboten!
- Der Verein darf weder der ASKÖ noch der Sportunion angehören!
- Der ASVÖ Kärnten weist darauf hin, dass die Aufnahme eines Vereines lt. den Statuten des ASVÖ Kärnten ohne Angabe von Gründen verweigert werden kann!
| Für den Beitritt sind vorzulegen:
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- Statutengemäß unterfertigte Beitrittserklärung
- Kopie der Vereinsstatuten (von der Vereinsbehörde beglaubigt)
- Kopie des Bescheides der Vereinsbehörde nach Anzeige der Gründung bzw. nach Anmeldung des Vereins ("Einladung zur Aufnahme der Vereinstätigkeit")
- Kopie des aktuellen Vereinsregisterauszuges (unter http://zvr.bmi.gv.at abrufbar)
- Erhebungsbogen mit den aktuellen Vereins- bzw. Sektionsdaten
- Fachverbandsbestätigung für jede Sportart die bei einem Fachverband gemeldet ist
| Verpflichtungen des Vereins gegenüber dem ASVÖ Kärnten:
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- Rechtzeitige Begleichung des Mitgliedsbeitrages (Erlagschein wird gleichzeitig mit dem Zuteilungsbescheid im Frühjahr zugesandt).
- Der Mitgliedsbeitrag beträgt derzeit:
- € 22,-- pro Jahr und Verein bis 100 Mitglieder
- Zusätzlich € 3,50 pro Überschreitung eines 100er-Schrittes bei der Mitgliederzahl
- Ist der Verein mit den Mitgliedsbeiträgen im Rückstand, besitzt er kein Stimmrecht in der Generalversammlung bzw. werden an den Verein bis zur Bezahlung des Mitgliedsbeitrages keine Förderungen ausgeschüttet!
- Die Jahreszuteilung für die Fachsparte erfolgt nur, wenn vom Verein das Formular "Subventionsansuchen" für das darauffolgende Jahr – Einreichtermin Ende November – eingereicht wird! Die Zuteilung erfolgt grundsätzlich schriftlich im Frühjahr jeden Jahres.
- Für die Abrechnung aller zugesagten Subventionen sind vom Verein Originalrechnungen und –zahlungsbelege beim ASVÖ Kärnten vorzulegen, dafür gelten die „Richtlinien für die Abrechnung der Besonderen Bundes-Sportförderungsmittel“ bzw. ist auf Verlangen das Formular „Ansuchen um Sportförderung“ entweder mit dem Beiblatt „Breiten- bzw. Gesundheitssport“ (für den laufenden Sportbetrieb) bzw. „Sportstättenbau“ für die Abrechnung über Landessportförderungsmittel auszufüllen und beim ASVÖ Kärnten einzureichen. Dafür gelten die „Kärntner Sportrichtlinien“!
- Die Abrechnung der zugesagten Subventionen hat bis spätestens 31. Oktober jeden Jahres zu erfolgen – sollte der Verein für die Abrechnung über Landessportförderungsmittel vorgesehen sein, ist eine Einreichung der entsprechenden Formulare spätestens im September ratsam!
- Der Verein verpflichtet sich mit dem Beitritt zum ASVÖ Kärnten ASVÖ-Werbematerial (Fahnen, Transparente, Aufkleber, Aufnäher usw.) auf der Sportanlage, in der Öffentlichkeit, bei Veranstaltungen und sonstigen Gelegenheiten zu präsentieren!
- Fahnen, Transparente, Aufnäher und Aufkleber in verschieden Größen erhalten die Vereine im Sekretariat des ASVÖ Kärnten.
- Das ASVÖ-Kärnten-Logo bzw. der Wortlaut „Mitglied des ASVÖ Kärnten“ ist auf dem Vereinsbriefpapier, in der Vereinsstampiglie, auf Webseiten, Ausschreibungen, Einladungen, sonstigen Druckwerken und Gelegenheiten und vor allem auf der Sportbekleidung bzw. auf den Sportgeräten zu verwenden!
- Weiters werden die Vereine ersucht, bei Neugründungen und Namensänderungen den Wortlaut „ASVÖ“ in den Vereinsnamen aufzunehmen!
- Die Vereine haben die Pflicht zur Teilnahme an der Generalversammlung des ASVÖ Kärnten. Die ordentliche Generalversammlung findet alle 4 Jahre statt!
- Änderungen im Verein bzw. in den Sektionen und bei den Funktionären/innen sind dem ASVÖ Kärnten umgehend mitzuteilen (Erhebungsbogen verwenden)!
| | Wir weisen darauf hin, dass alle an den ASVÖ Kärnten übermittelten Daten vertraulich behandelt werden. Die Verarbeitung der Daten erfolgt automatisationsunterstützt und die Verwendung der Daten nur ASVÖ-intern!
| Alle vorher erwähnten Formulare und Logos stehen auch auf dieser Homepage des ASVÖ Kärnten zum Download, für den Ausdruck bzw. zum Ausfüllen zur Verfügung.
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