Förderungen

Förderansuchen seiner Mitgliedsvereine an den ASVÖ Kärnten können ausschließlich über das ASVÖ-Serviceportal übermittelt werden.

Klicken Sie folgenden Button für weitere Informationen und die Weiterleitung auf das ASVÖ-Serviceportal!

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Beim ASVÖ Kärnten gelangen Bundes- und Landes-Sportfördermittel zur Auszahlung. Bei Vereinsförderungen aus Bundes-Sportfördermitteln wird der Bundes-Vereinszuschuss lt. Bundes-Sportförderungsgesetz (BSFG) 2017 verwendet.

Für alle in Aussicht gestellten Förderungen des ASVÖ Kärnten müssen die Abrechnungslinien lt. Bundes-Sportförderungsgesetz (BSFG) i. d. G. F. beachtet und eingehalten werden!


Folgende Förder-Typen können beim ASVÖ Kärnten beantragt werden:

  • Beitrittsförderung (Für die Beitrittsförderung wird das Ansuchen automatisch mit der Beitrittserklärung gestellt und nicht im ASVÖ-Serviceportal!)


Basisförderung - Ansuchen bis 31. Mai 2023 möglich!

Ab dem 2. Mitgliedsjahr (1. Mitgliedsjahr siehe Beitrittsförderung) erhält jeder Mitgliedsverein eine Basisförderung, die sich nach der Anzahl seiner Mitglieder richtet:

  • bis zu € 400,00 von 2 bis 99 Mitglieder
  • bis zu € 550,00 von 100 bis 199 Mitglieder
  • bis zu € 700,00 ab 200 Mitglieder

Die Basisförderung darf nur 1 x für den Gesamtverein beantragt werden! Beim jeweils 1. Ansuchen im jeweiligen Förderjahr ist die Vereinsmitgliederstatistik für den Gesamtverein zu aktualisieren.

Antrags-Voraussetzungen:

  • Aktualisierung der Vereinsmitgliederstatistik (1 x pro Jahr beim 1. Antrag des Förderjahres)
  • Fristgerechtes Ansuchen "BASISFÖRDERUNG" im ASVÖ-Serviceportal inkl. Erfassung der Vereinsmitgliedsstatistik des Gesamtvereins


Spartenförderung für den laufenden Sportbetrieb - Ansuchen bis 31. Mai 2023 möglich!

Die meisten Sportarten (Fachsparten) werden durch einen für die Sportart zuständigen Landesfachwart (Spartenreferenten) betreut. Die Zuteilung der jährlichen Spartenförderung für den laufenden Sportbetrieb erfolgt in Absprache mit den Landesfachwarten nach sportartspezifischen Zuteilungskriterien.

Die Spartenförderung kann bei geplanten förderbaren Ausgaben im laufenden Sportbetrieb 1 x pro aktiver Sektion beantragt werden.

Antrags-Voraussetzungen:

  • Basisförderungs-Ansuchen inkl. Erfassung der Vereinsmitgliederstatistik
  • Fristgerechtes Ansuchen "SPARTENFÖRDERUNG" im ASVÖ-Serviceportal


Sonderförderungen - Ansuchen bis 31. Oktober 2023 möglich!

Zusätzlich zu Basis- und Spartenförderungsansuchen besteht die Möglichkeit Ansuchen für Sonderförderungen an den ASVÖ Kärnten zu richten. Allerdings können nur förderungswürdige Ansuchen in eine Prioritätenreihung kommen. Schlussendlich bestimmen die beschränkt dem Verband zur Verfügung stehenden Fördermittel, welches Ansuchen und in welcher Höhe eine Zusage erhält.

Ein wichtiges Kriterium bei der Bewertung von Sonderförderungs-Ansuchen ist das Engagement eines Vereins, bei ASVÖ-Projekten wie Familiensporttage, Fit für die Zukunft, Bewegt im Park, Grenzenlos Fit und Kinder gesund bewegen mitzumachen und so gemeinsam und in Partnerschaft mit dem ASVÖ Kärnten zu mehr Bewegung und Gesundheit aller Gesellschafts- und Altersgruppen beizutragen. 

 Ansuchen für folgende Sonderförderungs-Arten können über das ASVÖ-Serviceportal an den ASVÖ Kärnten übermittelt werden:

  1. Sonderförderung für Sportstätten
  2. Sonderförderung für Sportveranstaltungen
  3. Sonderförderung für Wettkämpfe überregionale Spielklassen
  4. Sonderförderung für sportspezifische Ausbildung
  5. Sonderförderung für Anschaffungen mit Sportbezug

Um eine Sonderförderung beantragen zu können, sind zuerst die Basisförderung und die Spartenförderung für den laufenden Sportbetrieb durch den Verein zu beantragen.


1. Sonderförderung für Sportstätten

Antrags-Voraussetzungen:

  • Ansuchen im ASVÖ-Serviceportal
  • vorher Basisförderungs-Ansuchen inkl. Erfassung der Vereinsmitgliederstatistik
  • vorher Spartenförderungs-Ansuchen für den laufenden Sportbetrieb
  • Detailbeschreibung der Maßnahme
  • 3 Kostenvoranschlag/Kostenvoranschläge bzw. Angebot/e einholen
  • Kostenaufstellung
  • Finanzierungsplan
  • Planungsunterlagen und/oder Fotos (wenn vorhanden)
  • Baugrund: längerfristiger Pachtvertrag (mind. 25 Jahre) oder Vereinseigentum
  • tatsächliche Realisierung der Maßnahme (Planungskosten ohne Realisierung sind nicht förderbar)
  • Baubeginnsmeldung
  • positive Befürwortung der Maßnahme durch das Land Kärnten (Sportabteilung)

2. Sonderförderung für Sportveranstaltungen

Für die Teilnahme an und die Durchführung von Wettkämpfen besteht die Möglichkeit um eine Sonderförderung für Sportveranstaltungen anzusuchen.

Antrags-Voraussetzungen:

  • Ansuchen im ASVÖ-Serviceportal
  • vorher Basisförderungs-Ansuchen inkl. Erfassung der Vereinsmitgliederstatistik
  • vorher Spartenförderungs-Ansuchen für den laufenden Sportbetrieb
  • Bekanntgabe Veranstaltungsdetails (Beilage Veranstaltungsausschreibung)
  • Kostenaufstellung bzw. Gegenüberstellung Einnahmen/Ausgaben
  • Sportveranstaltung muss stattfinden bzw. stattgefunden haben (Nachweis z. B. durch Ergebnisliste)

3. Sonderförderung für Wettkämpfe überregionale Spielklassen

Für Vereine die von Sport Austria (Bundes-Sportorganisation) anerkannte Mannschaftssportarten im Amateuer- und/oder Nachwuchsbereich betreiben und diese in einer überregionalen Spielklasse (bundeslandübergreifend) des zuständigen Fachverbandes ausüben, kann eine Sonderförderung für Wettkämpfe in überregionalen Spielklassen beantragt werden.

Antrags-Voraussetzungen:

  • Ansuchen im ASVÖ-Serviceportal
  • vorher Basisförderungs-Ansuchen inkl. Erfassung der Vereinsmitgliederstatistik
  • vorher Spartenförderungs-Ansuchen für den laufenden Sportbetrieb
  • Genaue Bezeichnung der Spielklasse(n) und weitere Details
  • Kostenaufstellung bzw. Gegenüberstellung Einnahmen/Ausgaben
  • Nachweis Anzahl der Amateur- und Nachwuchs-Mannschaften (überregional)
  • Nachweis Anzahl Termine und Platzierung

4. Sonderförderung für sportspezifische Ausbildung

Für offiziell anerkannte Ausbildungen der Bundessportakademien (BSPA) bzw. der Fachverbände (z. B. Übungsleiter, staatlicher Instruktor oder staatlicher Trainer) kann vom Verein um eine Förderung für die dem Verein entstandenen Kosten für die Ausbildung angesucht werden.

Antrags-Voraussetzungen:

  • Ansuchen im ASVÖ-Serviceportal
  • vorher Basisförderungs-Ansuchen inkl. Erfassung der Vereinsmitgliederstatistik
  • vorher Spartenförderungs-Ansuchen für den laufenden Sportbetrieb
  • Beschreibung der Ausbildung (Beilage Kursausschreibung)
  • Kostenaufstellung und Gegenüberstellung Einnahmen/Ausgaben
  • Beilage Erfolgsnachweis (Zeugnis) => Ausbildung muss abgeschlossen sein
  • ausgebildete Person muss für den Verein tätig sein und bleiben

5. Sonderförderung für Anschaffungen mit Sportbezug

Bei größeren Anschaffungen im Bereich Sportgeräte/-artikel/-zubehör, die den üblichen jährlichen Aufwand für den laufenden Sportbetrieb übersteigen, besteht die Möglichkeit eine Sonderförderung für Anschaffungen mit Sportbezug zu beantragen.

Antrags-Voraussetzungen:

  • Ansuchen im ASVÖ-Serviceportal
  • vorher Basisförderungs-Ansuchen inkl. Erfassung der Vereinsmitgliederstatistik
  • vorher Spartenförderungs-Ansuchen für den laufenden Sportbetrieb
  • Detailbeschreibung der Maßnahme
  • Kostenvoranschlag/Kostenvoranschläge bzw. Angebot/e einholen
  • Kostenaufstellung
  • Finanzierungsplan


Beitrittsförderung

Bei Neuaufnahme erhält ein Verein im Beitrittsjahr eine einmalige Beitrittsförderung in der Höhe von bis zu € 2.000,00, sofern förderbare Vereinsausgaben richtlinienkonform nachgewiesen werden können.

Zusätzlich zur Beitrittsförderung kann kein zusätzliches Ansuchen seitens des Vereins im ASVÖ-Servicportal gestellt werden.

Im Beitrittsjahr ist der Verein vom Mitgliedsbeitrag an den ASVÖ Kärnten befreit!

Sollten Sie mit Ihrem Verein an einem Beitritt zum ASVÖ Kärnten interessiert sein, finden Sie hier die weiteren Informationen.