Ab 22.1.2024 ist die Antragsstellung für den Energiekostenzuschuss für gemeinnützige Vereine möglich.

 Ab 22.1.2024 ist die Antragsstellung für den Energiekostenzuschuss für gemeinnützige Vereine möglich.

Gefördert werden 30% der Energiemehrkosten des Jahres 2022 sowie 50% der Energiemehrkosten des Jahres 2023 (jeweils im Vergleich zum Jahr 2021).

Antragsfristen: 

Für das Jahr 2022: 22.1.2024 bis 30.6.2024

Für das Jahr 2023: 1.7.2024 bis 31.12.2024

Weitere  Informationen und FAQ zum EKZ-NPO: https://www.ekz-npo.at/

Hotline und Kontakt:

Telefon: +43 1 381 300 300 (Montag - Freitag 8-18 Uhr)

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