Mit 2023 wurden neben der Erhöhung der Pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) auch eine jährliche Meldepflicht für den auszahlenden Verein/Verband eingeführt.

Mit 2023 wurden neben der Erhöhung der Pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) auch eine jährliche Meldepflicht für den auszahlenden Verein/Verband eingeführt.
Die elektronische Meldung  erfolgt mittels ELDA. Die Registrierung zu ELDA ist bereits möglich: https://www.elda.at/cdscontent/?contentid=10007.838847&portal=eldaportal

Die elektronische Meldung der PRAE in ELDA wird spätestens ab 6.2.2024 möglich sein.
Sollten ausschließlich PRAE gemeldet werden, ist es nicht notwendig eine Beitragskontonummer oder Steuernummer zu beantragen. 

Alle weiteren Informationen sowie Formulare und Downloads zur PRAE findest Du auf https://www.sportaustria.at/prae