Die Antragstellung für Hilfsgelder aus dem NPO-Unterstützungsfonds für das 4. Quartal 2021 ist ab 21. Februar möglich.

Von 21. Februar 2022 bis 30. April 2022 wird es für gemeinnützige Sportvereine möglich sein, die Unterstützung aus dem NPO-Fonds für das 4. Quartal 2021 zu beantragen. Zusätzlich wurde der NPO-Fonds für das 1. Quartal 2022 verlängert!

Die Antragstellung erfolgt weiterhin auf der Plattform des Sportministeriums unter www.npo-fonds.at.