Das Vereinsgesetz 2002 bestimmt, dass in Statutarstädten (für Kärnten Klagenfurt und Villach) die Vereinsbehörde die Landespolizeidirektion ist. In allen anderen Bezirksstädten sind es die Bezirksverwaltungsbehörden (Bezirkshauptmannschaft des jeweiligen Bezirks). Diese Behörden nehmen alle vereinsgesetzlichen Aufgaben wahr.

Die Errichtung eines Vereins muss der jeweils zuständigen Vereinsbehörde jedenfalls schriftlich angezeigt werden.
Hier finden Sie Informationen und Formulare des Bundesministeriums für Inneres (BMI) zum Vereinswesen.

Verfahrensablauf

  1. Die Vereinsgründer oder die im Rahmen der Konstituierung bereits bestellten organschaftlichen Vertreter müssen eine eigenhändige unterschriebene Errichtungsanzeige sowie ein Exemplar der zuvor ausgearbeiteten Vereinsstatuten der Vereinsbehörde vorlegen.
  2. Die Behörde prüft die Statuten auf ihre Gesetzeskonformität. Sollte der Verein nach seinem Zweck, seinem Namen oder seiner Organisation gesetzwidrig sein, erklärt die Vereinsbehörde mit Bescheid, dass die Gründung des Vereins untersagt wird.
  3. Bei positivem Abschluss des Prüfungsverfahrens darf der Verein nach Ablauf der vierwöchigen bzw. allenfalls auf sechs Wochen verlängerten Frist oder vor Ablauf dieser Frist, wenn mit Bescheid (Entstehung des Vereins) eine ausdrückliche Einladung zur Aufnahme der Vereinstätigkeit ergeht, seine Tätigkeit aufnehmen und gilt als juristische Person.
  4. Innerhalb eines Jahres müssen die organschaftlichen Vertreter des Vereins bestellt (Konstituierung) und diese auch der Vereinsbehörde angezeigt werden.

Die Vereinsbehörde trägt die entsprechenden Daten eines neuen Vereins im lokalen Vereinsregister ein. Diese Vereinsdaten scheinen dann auch im Zentralen Vereinsregister (ZVR) auf. Jeder Verein erhält ähnlich einer Firmenbuchnummer eine ZVR-Zahl zugeteilt. Diese ZVR-Zahl ist vom Verein zur eindeutigen Identifikation auch im Schriftverkehr nach außen zu führen.

Im Zentralen Vereinsregister (ZVR) kann jeder, der Auskunft über einen eindeutig bestimmbaren Verein haben möchte, einen Vereinsregisterauszug anfordern.

 

Wir freuen uns, dass Sie mit Ihrem Verein Interesse an einem Beitritt zum überparteilichen Sport-Dachverband ASVÖ Kärnten haben und sind auch offen für neue Sportarten, die noch nicht unter dem Dach des ASVÖ Kärnten ausgeübt werden.

Wir laden Sie sehr herzlich zu einem persönlichen Gespräch nach vorheriger Terminvereinbarung ein, denn der persönliche Kontakt zu unseren Vereinen und deren Funktionären ist uns sehr wichtig.

Für die Zusendung der "Beitrittsmappe" mit allen Informationen und Formularen zum Beitritt, bitten wir ebenfalls um vorherige Kontaktaufnahme mit dem Verbandsbüro des ASVÖ Kärnten!

Voraussetzungen für den Beitritt:

  • Vereinsbehördliche Meldung: Eintrag ins Zentrale Vereinsregister (ZVR) und Konstituierung (Bestimmung der Vereinsfunktionen) müssen vorliegen.
  • Gemeinnützigkeit und vorwiegend sportliche Betätigung lt. Statuten (Sport = Vereinszweck).
  • Der Verein muss bei seinen Aktivitäten überparteilich agieren – parteipolitische Betätigung der Mitgliedsvereine des ASVÖ ist verboten.
  • Der Verein darf keinem anderen Sport-Dachverband (ASKÖ oder Sportunion) angehören.
  • Vorherige Kontaktaufnahme mit dem Verbandsbüro des ASVÖ Kärnten und Erhalt der "Beitrittsmappe" des ASVÖ Kärnten

Folgende Unterlagen sind vorzulegen, damit das zuständige Gremium des ASVÖ Kärnten (Vorstand) über ein Beitrittsansuchen entscheiden kann:

  • Statutengemäß unterfertigte Beitrittserklärung 
  • Kopie der aktuellen Vereinsstatuten (von der Vereinsbehörde genehmigt)
  • Kopie des Bescheides der Vereinsbehörde nach Anmeldung des Vereins („Einladung zur Aufnahme der Vereinstätigkeit“)
  • Aktueller Vereinsregisterauszug
  • Erstmalige Vereinsdatenerhebung mit den wichtigsten Vereinsdaten
  • Fachverbandbestätigung für jede Sportart, die bei einem Fachverband gemeldet ist (nur bei Mitgliedschaft/en im für die jeweilige/n Sportart/en zuständigen Fachverband)

Verpflichtungen des Vereins:

  • Handeln nach den Statuten des ASVÖ Kärnten und dementsprechende Ausrichtung des Vereins.
  • Begleichung des Mitgliedsbeitrages: der Beitrag beträgt ab 1. Jänner 2024 € 30,00 pro Jahr und Verein.
  • Verwendung der ASVÖ-Werbemittel auf der Sportanlage, in der Öffentlichkeit, bei Veranstaltungen und sonstigen Gelegenheiten. Das Werbematerial wird dem Verein vom ASVÖ Kärnten kostenlos zur Verfügung gestellt!
  • Verwendung des ASVÖ-Kärnten-Logos bzw. des Wortlauts „Mitglied des ASVÖ Kärnten“ auf dem Vereinsbriefpapier, auf dem Vereinsstempel, auf Webseiten, Online-Newslettern, Social-Media-Anwendungen, Ausschreibungen, Einladungen, sonstigen Druckwerken und Gelegenheiten und vor allem auf der Sportbekleidung bzw. auf den Sportgeräten und auch Vereinsbussen.
  • Bei Neugründungen und Namensänderungen nach Möglichkeit den Wortlaut „ASVÖ“ in den Vereinsnamen aufnehmen.
  • Teilnahme an der Generalversammlung des ASVÖ Kärnten und Ausübung des Stimmrechts. Die ordentliche Generalversammlung findet alle 4 Jahre statt.
  • Datenänderungen im Verein bzw. in den Sektionen und bei den Funktionären sind dem ASVÖ Kärnten umgehend mitzuteilen.

 

 

ASVÖ-Kursprogramm

Der ASVÖ bietet eine Vielzahl an Aus-, Fort- und Weiterbildungen bzw. Workshops in ganz Österreich für alle Altersstufen an.
Die Auswahl der Programminhalte wird anhand aktueller sportwissenschaftlicher Themen, sportartspezifischer Trends und entsprechend den Interessen der Zielgruppen getroffen.

Der Terminfolder 2026 zum Downloaden.

Hier gelangen Sie direkt zur Kursübersicht und Anmeldung.

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Sport Austria-Management Zertifikatskurs

Sport Austria bietet gemeinsam mit den Bundes- und Landesdachverbänden ein österreichweites, kostenloses Fortbildungsangebot auf Workshop-Basis an. Die kostenlosen Workshops im Rahmen des Sport Austria-Management Zertifikatskurses stehen allen Personen offen, die in Sportvereinen und -verbänden hauptamtlich tätig oder ehrenamtlich engagiert sind.

Mehr erfahren Sie hier.

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