Aktuelles

Monat des Schulsports

In Zeiten der Pandemie ist die Bewegung der Schülerinnen und Schüler nachweislich zu kurz gekommen! Daher unterstützt das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung im Juni 2022 - dem Monat des Schulsports - zusätzliche sportliche Aktivitäten.

Einbindung von Angeboten des organisierten Sports bzw. lokaler Sportvereine sowie Aktivitäten, die die Schwimmkompetenz von Schülerinnen und Schülern fördern, dafür können Klassen und Schulen einen Teil der Organisationskosten refundiert bekommen.

Im Förderzeitraum von 30. Mai 2022 bis zum jeweiligen Ende des Unterrichtsjahres 2021/22 können Schulen bzw. KLassen für die Einbindung von Angeboten des organisierten Sports bzw. lokaler Sportvereine  sowie Aktivitäten, die die Schwimmkompetenz von Schülerinnen und Schülern fördern, einen Teil der Organisationskosten refundiert bekommen. 

Anträge können ausnahmslos von Schulen unter www.monatdesschulsports.at gestellt werden. Sportvereine können den antragsberechtigten Schulen Angebote unterbreiten, sind aber selbst nicht zur Antragsstellung berechtigt. Rechnungslegung seitens Vereins/Sportstätte unter Auflistung der Kostenstellen möglich. 

 Für die Klasse

Mit einem einmaligen maximalen Förderbetrag von bis zu € 500,- pro Klasse werden Schulklassen unterstützt, die einen Sportverein einladen oder einen „Schnuppertag“ an einer externen Sportstätte durchführen.

Förderbare Leistungen sind Kosten für Trainer/innen, Eintritte der Schüler/innen, Leihmaterial, Mieten und Fahrten der Schüler/innen. Rechnungslegung seitens Vereins/Sportstätte unter Auflistung der Kostenstellen möglich.

Für die Schule

Mit einem einmaligen maximalen Förderbetrag von bis zu € 1.500, - pro Schule werden Schulen unterstützt, die einen Schulwettkampf (im Idealfall unter Einbindung eines lokalen Sportvereins) oder ein Schulsportfest organisieren, an dem die Mehrzahl der Schüler/innen der jeweiligen Schulart (z. B. der Sek I ODER der Sek II an der Schule) teilnehmen.

Förderbare Leistungen sind Kosten für Trainer/innen, Eintritte der Schüler/innen, Leihmaterial, benötigtes Material für den Schulwettkampf, Mieten und Fahrten von Schüler/innen. Rechnungslegung seitens Vereins/Sportstätte unter Auflistung der Kostenstellen möglich.

Unterstützungsleistungen für die Schwimmkampagne

Mit einem einmaligen maximalen Förderbetrag von bis zu € 500,- pro Klasse, werden Klassen unterstützt, die mit Schüler/innen im Rahmen des Unterrichts oder im Rahmen einer Schulveranstaltung einen Schwimmunterricht durchführen UND als Unterstützung eine zusätzliche Person mit der Mindestqualifikation eines Helferscheines sowie Praxiserfahrung einbinden.

Förderbare Leistungen sind Kosten für Trainer/innen, Eintritte der Schüler/innen, die Ablegung eines Schwimmabzeichens und Fahrten von Schüler/innen. Rechnungslegung seitens Vereins/Sportstätte unter Auflistung der Kostenstellen möglich.

Achtung! Pro Klasse ist nur entweder eine Vereinseinladung/ein Schnuppertag oder Schwimmunterricht möglich!

 Weitere Informationen unter www.monatdesschulsports.at